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Copyright für „Happy Birthday to you“

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Wer noch Zweifel am Sinn der derzeitigen Handhabung des Urheberrechtes hat sollte den folgenden Artikel lesen:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Teures-Copyright-Neues-Happy-Birthday-gesucht-1769955.html

Warner Musik kassiert also viel Geld für das Singen des Geburtstagsliedes, das erstmals 1893 von Kindergärtnerinnen ersonnen wurde und 1935 als Copyright eingetragen. Eigentlich sollte der Spuk 1991 dank Gemeinfreiheit ein Ende haben, aber das kann man ja durch Gesetzesänderungen verhindern, damit die Geldmaschine weiter läuft:

Neue Gesetze verlängerten die Schutzfrist in den USA zweimal, und so hält Warner Music das Copyright an der Kombination von Musik und Text zumindest bis 2030. In der EU soll das Urheberrecht Ende 2016 ablaufen, sofern keine weitere Fristverlängerung erfolgt.

Die folgende Seite hat dies auch zum Thema: http://unhappybirthday.com/


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